Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BLATCHFORD GROUP FÜR PROTHESEN- UND ORTHESENPRODUKTE UND ZUGEHÖRIGES ZUBEHÖR

1.0 Definitionen und Auslegung

"Blatchford" bezeichnet die Tochtergesellschaft von Blatchford, die den Verkauf an den Kunden vornimmt, wie auf der dem Kunden für den Verkauf der Produkte ausgestellten Auftragsbestätigung oder auf dem dem Produkt beiliegenden Lieferschein angegeben.

"Kunde" bezeichnet die Person, das Unternehmen oder die andere Stelle, die eine Bestellung bei Blatchford aufgibt;

"Vorführprodukt" bezeichnet jedes Produkt, das von Blatchford an einen Kunden ausgeliehen wird, um es dem Kunden zu ermöglichen, einem Benutzer eine Testversion des Produkts zur Verfügung zu stellen, um die Eignung des Produkts zu beurteilen oder zu anderen Testzwecken.

"Gebrauchsanweisung" bezeichnet die Gebrauchsanweisung der Produkte, die dem Kunden zusammen mit den entsprechenden Produkten zur Verfügung gestellt wird und von Blatchford von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann;

"Geistiges Eigentum" bezeichnet alle Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an Software, Marken, Handelsnamen, Urheberrechten, Rechten an Designs, Rechten an Software, Datenbankrechten, Rechten zur Nutzung und zum Schutz von Know-how und Blatchford-Technologie sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind, und einschließlich aller Anträge (und Antragsrechte) für, und Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Rechte und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Formen des Schutzes, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden;

"Leihprodukt" bezeichnet alle Produkte, die dem Kunden zu Demonstrationszwecken, vorübergehendem Austausch, Tests oder anderen Zwecken ausgeliehen werden.

"Verbindliche Richtlinien": Blatchfords Richtlinie zu moderner Sklaverei und Menschenhandel, Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptions-Richtlinie sowie Daten- und Datenschutzrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung und Veröffentlichung auf der Blatchford-Website oder anderweitig dem Kunden von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt;

"Bestellung" bezeichnet die vom Kunden aufgegebene Bestellung für die Lieferung der Produkte;

"Auftragsbestätigung" bezeichnet die schriftliche Bestätigung einer Kundenbestellung durch Blatchford, in der das Produkt, die Blatchford-Tochtergesellschaft, die den Verkauf tätigt, der Produktpreis und das voraussichtliche Versanddatum (falls vorhanden) aufgeführt sind;

"Partei" bezeichnet Blatchford oder den Kunden (je nach Fall) und "Parteien" bezeichnet sowohl Blatchford als auch den Kunden;

"Preis" bezeichnet den Preis für die Produkte;

"Produkt(e)" bezeichnet die Prothese oder Orthese und das zugehörige Zubehör, die dem Kunden von Blatchford zur Verfügung gestellt werden;

"Produktrückruf" bezeichnet eine Aufforderung zur Rückgabe eines der Produkte, die möglicherweise defekt oder potenziell unsicher sind; und

"Benutzer": die Patienten, für die der Kunde die Produkte für die Verwendung konfiguriert/einpasst.

2.0 Bedingungen

2.1 Die Lieferung der Produkte unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, Blatchford und der Kunde haben schriftlich einen anderen Liefervertrag vereinbart, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich außer Kraft setzt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die für diese Lieferung geltenden Bedingungen.  Alle Geschäftsbedingungen, die auf der Bestellung des Kunden oder einem ähnlichen Dokument gedruckt oder bereitgestellt werden, sind für Blatchford nicht bindend, und die Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden bedeutet die uneingeschränkte Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Kein Vertreter, Agent oder eine andere Person hat die Befugnis von Blatchford, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen von Blatchford zu ändern, zu ergänzen oder darauf zu verzichten.

3.0 Lieferung von Produkten

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, Bestellungen an Blatchford zu übermitteln. Jede Bestellung gilt als separates Angebot des Kunden zum Kauf von Produkten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Blatchford nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen kann. Eine Bestellung gilt erst dann als von Blatchford angenommen, wenn sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt oder wenn Blatchford die Produkte liefert, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sobald Bestellungen an Blatchford übermittelt wurden, können sie nicht mehr storniert werden.

3.2 Sofern nicht anders angegeben, gilt für alle Bestellungen ein Mindestbestellwert von 100,00 € zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Zur Veranschaulichung: Auf eine Bestellung mit einem Vorsteuerbetrag von 63,00 € wird eine Bearbeitungsgebühr von 37,00 € erhoben, sodass sich ein Nettorechnungsbetrag von 100,00 € ergibt. Bestellungen mit einem Nullwert, z. B. für die Verwendung von Demonstrationsprodukten oder für Marketingmaterial, sind von dieser Bearbeitungsgebühr ausgenommen.

3.3 Wenn Blatchford die Bestellung angenommen hat, liefert es das Produkt an den Kunden.

3.4 Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er die Produkte verwendet und dafür sorgt, dass der Benutzer die Produkte nur in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung verwendet.

3.5 Alle Produkte werden ab Werk (Incoterms 2020) geliefert.

4.0 Rechnungsstellung und Zahlung

4.1 Der Preis für die Produkte wird zwischen den Parteien vereinbart und ist in der Auftragsbestätigung von Blatchford angegeben. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Lieferung und eventueller Einfuhrzölle. Wenn Blatchford eine steuerpflichtige Lieferung für Mehrwertsteuerzwecke an den Kunden erbringt, muss der Kunde nach Erhalt einer gültigen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von Blatchford die zusätzlichen Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer an Blatchford zahlen, die auf die Lieferung der Produkte anfallen.

4.2 Blatchford stellt dem Kunden eine Rechnung zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte versandbereit sind, und der Kunde muss die Rechnung vor dem Versand der Produkte begleichen, es sei denn, der Kunde hat vorab mit Blatchford schriftlich vereinbarte Kreditbedingungen genehmigt. Wenn der Kunde eine Vorabgenehmigung für eine Gutschrift erhalten hat, beträgt die Standardzahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum.

4.3 Blatchford behält sich das Recht vor, den Preis der Produkte zu erhöhen, indem der Kunde jederzeit vor der Lieferung benachrichtigt wird, um eine Erhöhung der Kosten der Produkte für Blatchford widerzuspiegeln, die auf eine Verzögerung zurückzuführen ist, die durch Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Produkte verursacht wird, oder auf das Versäumnis des Kunden, Blatchford angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen in Bezug auf die Produkte zu geben. oder jede Anfrage des Kunden, das/die Lieferdatum(e), die Mengen oder die Art der bestellten Produkte zu ändern.

4.4 Nach Ermessen von Blatchford kann Blatchford den Versand der Produkte an einen vom Kunden angegebenen Ort veranlassen. Alle anfallenden Kosten werden dem Kunden zusammen mit den Produkten in Rechnung gestellt.

4.5 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn Blatchford die vollständige Zahlung in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat.

4.6 Der Kunde hat alle fälligen Zahlungen in voller Höhe ohne jeden Abzug zu leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Minderung oder auf andere Weise.

4.7 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zustehen, kann Blatchford, wenn der Kunde es versäumt, alle am Fälligkeitsdatum fälligen Beträge an Blatchford zu zahlen:

4.7.1 Verzugszinsen auf überfällige Beträge in Höhe des Zinssatzes zu erheben, der nach dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 (in der jeweils gültigen oder ersetzten Fassung) berechnet wird, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Eingang des vollen Betrags bei Blatchford, unabhängig davon, ob nach dem Urteil oder nicht;

4.7.2 Aussetzung der Lieferung von Produkten.

5.0 Rechte an geistigem Eigentum


Der Kunde erkennt an, dass jegliches geistige Eigentum an und im Zusammenhang mit den Produkten, Blatchford und/oder dem Geschäft von Blatchford Blatchford (oder seinen anderen Konzernunternehmen) oder seinen Lizenzgebern (falls zutreffend) gehört und vollständig im Eigentum von Blatchford (oder seinen anderen Konzernunternehmen) oder seinen Lizenzgebern (falls zutreffend) verbleibt.  Nichts, was von Blatchford oder dem Kunden gesagt oder getan wird, stellt die Übertragung oder Gewährung von Rechten an geistigem Eigentum dar.

6.0 Verpflichtungen von Blatchford

6.1 Blatchford übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die Produkte für den Zweck geeignet sind, und es obliegt dem Kunden, vor der Aufgabe einer Bestellung festzustellen, ob die Produkte für den Zweck des Kunden geeignet sind.

6.2 Blatchford garantiert, dass die Produkte in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung funktionieren.

6.3 Blatchford übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie, wenn die Produkte nicht in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung verwendet werden.

6.4 Für den Fall, dass die Produkte nicht der in der Bedingung 6.2 gegebenen Garantie entsprechen, wird Blatchford diese Produkte (oder das defekte Teil) nach eigenem Ermessen ersetzen oder reparieren oder den Preis dieser Produkte erstatten, vorausgesetzt, dass der Kunde auf Verlangen von Blatchford die Produkte auf Kosten von Blatchford an Blatchford zurücksendet.

6.5 Für den Fall, dass Blatchford dem Kunden aus irgendeinem Grund ein Leihprodukt zur Verfügung stellt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Blatchfords Gewährleistungsverpflichtungen), ist der Kunde für die Pflege dieses Leihprodukts verantwortlich und muss dieses Leihprodukt in gutem Zustand an Blatchford zurücksenden. Für den Fall, dass der Kunde das Leihprodukt nicht in gutem Zustand zurückgibt (unter Berücksichtigung normaler Abnutzung), ist Blatchford berechtigt, dem Kunden das Leihprodukt zum derzeit geltenden Listenpreis in Rechnung zu stellen.

7.0 Demonstrationsprodukte und Leihprodukte

7.1 Der Kunde kann die vorübergehende Verwendung (der „Übergangszeitraum“) eines Demonstrationsprodukts für Anwendertests oder eines Ersatzprodukts („Leihprodukt“) als vorübergehendes Ersatzgerät für den Zeitraum, in dem das Gerät des Kunden zur Wartung oder Reparatur an Blatchford zurückgeschickt wird, beantragen.

7.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das bereitgestellte Produkt während des Übergangszeitraums Eigentum von Blatchford bleibt und dass der Kunde das Demonstrations- oder Leihprodukt nach Ablauf des Übergangszeitraums an Blatchford zurückgeben muss.

7.3 Stimmt Blatchford zu, dem Kunden ein Demonstrationsprodukt bereitzustellen, wird die Dauer des Übergangszeitraums im Voraus zwischen den beiden Parteien vereinbart und beträgt maximal 28 Tage. Anträge auf Verlängerung dieses vereinbarten Übergangszeitraums werden von Blatchford nach eigenem Ermessen genehmigt und ein neuer Rückgabetermin wird schriftlich bestätigt. Nach Ende des Produkttests müssen alle Demonstrationsprodukte in gutem Zustand, abgesehen von normalem Verschleiß, umgehend an Blatchford zurückgegeben werden.

7.4 Falls der Kunde das Demonstrationsprodukt nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Ende des vereinbarten Übergangszeitraums an Blatchford zurückgibt, hat Blatchford das Recht, dem Kunden eine Gebühr für die verspätete oder nicht erfolgte Rückgabe des Demonstrationsprodukts in Höhe des aktuell geltenden Listenpreises des Demonstrationsprodukts in Rechnung zu stellen.

7.5 Stimmt Blatchford zu, dem Kunden ein Leihprodukt bereitzustellen, müssen alle Leihprodukte in gutem Zustand, abgesehen von normalem Verschleiß, unmittelbar nach der Rückgabe des Originalgeräts des Kunden nach Abschluss der Wartung, Reparatur oder Beurteilung an Blatchford zurückgegeben werden.

7.6 Falls der Kunde das Leihprodukt nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Rückgabe der reparierten Originalprothese an Blatchford zurückgibt, hat Blatchford das Recht, dem Kunden eine Gebühr für die verspätete oder nicht erfolgte Rückgabe des Leihprodukts in Höhe des aktuell geltenden Listenpreises des Leihprodukts in Rechnung zu stellen.

7.7 Falls der Kunde das Demonstrations- oder Leihprodukt nicht in gutem Zustand zurückgibt (abgesehen von normalem Verschleiß), hat Blatchford das Recht, dem Kunden nachträgliche Reparaturen am Demonstrations- oder Leihprodukt zum aktuell geltenden Preis in Rechnung zu stellen, den Blatchford für solche Reparaturen berechnet.

7.8 Der Kunde muss sicherstellen, dass Anwender von Demonstrations- oder Leihprodukten vor der Verwendung von Demonstrations- oder Leihprodukten eine Verzichtserklärung unterzeichnet haben, die die Risiken durch die Verwendung des Demonstrations- oder Leihprodukts darlegt und Blatchford von jeglicher Haftung für die Verwendung des Demonstrations- oder Leihprodukts freistellt. Falls der Anwender Probleme mit dem Demonstrations- oder Leihprodukt hat, sollte er die Verwendung des Demonstrations- oder Leihprodukts einstellen und den Kunden unverzüglich kontaktieren.

8.0 Lieferung

8.1 Blatchford stellt die Produkte zur Abholung im Lager von Blatchford bereit oder liefert die Produkte an den Standort des Kunden, wenn dies gemäß Bedingung 4.4 vereinbart wurde.

8.2 Blatchford unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Produkte innerhalb des von Blatchford in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitraums bereitzustellen/zu liefern, oder, wenn keine Daten innerhalb einer angemessenen Frist nach der Benachrichtigung des Kunden angegeben werden, dass die Produkte für den Versand an den Kunden bereit sind. Zur Klarstellung: Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass jede Person, die am Lieferort unterschreibt, ein Zeichnungsberechtigter des Kunden ist.

8.3 Alle von Blatchford angegebenen Termine für den Versand der Produkte sind nur als Schätzung gedacht, und die Zeit für den Versand ist nicht von wesentlicher Bedeutung und darf nicht durch Benachrichtigung festgelegt werden.

8.4 Blatchford kann die Produkte in separaten Teillieferungen bereitstellen/liefern. Jede einzelne Rate wird gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt und bezahlt.

9.0 Nichtlieferung und Inspektion

9.1 Die Menge einer Produktsendung, die von Blatchford beim Versand vom Geschäftssitz von Blatchford aufgezeichnet wird, gilt als schlüssiger Beweis für die Menge, die der Kunde bei der Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Kunde kann den schlüssigen Beweis für das Gegenteil erbringen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei der Lieferung zu überprüfen. Ab dem Datum der physischen Lieferung der Produkte an den Kunden hat der Kunde maximal 3 (drei) Tage Zeit, um die Produkte zu überprüfen, und muss Blatchford innerhalb dieser Frist benachrichtigen, wenn es einen Fehlbetrag, eine falsche Menge oder einen Mangel gibt, der bei einer angemessenen Inspektion offensichtlich ist oder sein sollte (zusammen eine "Nichtlieferung").

9.3 Blatchford haftet nicht für Nichtlieferungen, es sei denn, der Kunde benachrichtigt Blatchford innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum, an dem die Produkte geliefert wurden, schriftlich über die Nichtlieferung.

9.4 Jegliche Haftung von Blatchford für Nichtlieferung beschränkt sich auf den Ersatz der Produkte innerhalb einer angemessenen Frist oder die Rückerstattung der für diese Produkte gezahlten Gebühr.

10.0 Reklamationen und Produktrückrufe

10.1 Falls der Kunde eine Beschwerde von einer zuständigen Behörde oder eine Benachrichtigung in Bezug auf die Produkte erhält, wird der Kunde Blatchford unverzüglich informieren und mit Blatchford bei jeder Reaktion zusammenarbeiten.

10.2 Jede Partei leistet der anderen Partei die angemessene Unterstützung bei der Abwicklung aller Vorkehrungen im Zusammenhang mit einem Produktrückruf, einer Neugestaltung oder einer Wiederaufbereitung von Produkten, die die andere Partei verlangen kann.

10.3 Wenn der Kunde Produkte für einen anderen als den vorgesehenen Verwendungszweck erwirbt oder die Produkte modifiziert oder in irgendeiner Weise modifiziert, haftet der Kunde allein für jede Nutzung, und die Teilnahme von Blatchford an einem Produktrückruf liegt im alleinigen Ermessen von Blatchford.

11.0 Risiko / Eigentum

11.1 Das Risiko für die Produkte geht am Lieferort gemäß Bedingung 3.4 über.

11.2 Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn:

(a) Blatchford alle Beträge, die ihm in Bezug auf die Produkte in frei verfügbaren Mitteln zustehen, vollständig erhalten hat; und

(b) Blatchford (und seine Konzerngesellschaften) hat die vollständige Zahlung aller anderen Beträge erhalten, die Blatchford (und seinen Konzerngesellschaften) vom Kunden im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags in frei verfügbaren Mitteln zustehen oder geschuldet werden.

11.3 Blatchford (und sein Beauftragter) hat die unwiderrufliche Erlaubnis des Kunden, alle Räumlichkeiten, in denen die Produkte gelagert werden können, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu betreten und gegebenenfalls angemessene Gewalt anzuwenden, (a) die Produkte zu inspizieren, wenn das Eigentum nicht übergegangen ist; und (b) um den Besitz dieser Produkte wiederzuerlangen, wenn der Kunde es versäumt hat, einen gemäß Bedingung 11.2 fälligen Betrag zu zahlen, ist Blatchford (und sein Bevollmächtigter) nicht verantwortlich für Schäden an Eigentum oder anderweitig, wenn dies für diesen Zweck vernünftigerweise erforderlich ist.

12.0 Haftung

12.1 Dieser Abschnitt 12 regelt die gesamte finanzielle Haftung von Blatchford (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden in Bezug auf: Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; jegliche Nutzung der Produkte durch den Kunden; und alle Zusicherungen, Erklärungen oder unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen (einschließlich Fahrlässigkeit), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

12.2 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkt die Haftung von Blatchford ein oder schließt sie aus für: Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit von Blatchford zurückzuführen sind; oder für Schäden oder Haftungen, die auf Betrug oder arglistige Täuschung durch Blatchford zurückzuführen sind; oder für eine Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

12.3 Mit Ausnahme der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, soweit gesetzlich zulässig, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

12.4 Vorbehaltlich der Bedingung 12.2:

12.4.1 Blatchford schließt jegliche Haftung vollständig aus, wenn der Kunde oder Benutzer die Produkte nicht in strikter Übereinstimmung mit seiner Gebrauchsanweisung verwendet;

12.4.2 Blatchford schließt jegliche Haftung vollständig aus, wenn Produkte ihre Garantie gemäß Bedingung 6.2 aufgrund von normaler Abnutzung, vorsätzlicher Beschädigung oder Fahrlässigkeit nicht erfüllen;

12.4.3 Blatchford übernimmt keine Verantwortung und schließt jegliche Haftung in Bezug auf eine Verwendung der Produkte, die nicht den Gebrauchsanweisungen entspricht, vollständig aus.

12.4.4 Blatchford haftet nicht für: entgangenen Gewinn; oder Verlust von Geschäften; oder Erschöpfung des Firmenwerts und/oder ähnliche Verluste; oder Verlust erwarteter Einsparungen; oder Verlust des Auftrags; oder Nutzungsausfall; oder Verlust, Beschädigung oder Beschädigung von Daten oder Informationen; oder besondere, indirekte, Folge- oder reine wirtschaftliche Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben; und

12.4.5 Die Gesamthaftung von Blatchford aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung oder anderweitig ist beschränkt auf: (i) wenn sich ein solcher Anspruch auf die Produkte bezieht, auf den für die betreffenden Produkte gezahlten oder zu zahlenden Preis; und (ii) wenn sich ein Anspruch nicht auf die Produkte bezieht, auf 10.000 £ (zehntausend Pfund Sterling).

13.0 Obligatorische Richtlinien

13.1 Der Kunde verpflichtet:

13.1.1 alle geltenden Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bribery Act 2010 oder gleichwertige Gesetze im Gebiet des Kunden;

13.1.2 sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen zu beteiligen, die eine Straftat nach den Abschnitten 1, 2 oder 6 des Bribery Act 2010 darstellen würden, wenn solche Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen im Vereinigten Königreich durchgeführt worden wären;

13.1.3 Blatchford unverzüglich jede Anfrage oder Forderung nach einem ungerechtfertigten finanziellen oder sonstigen Vorteil jeglicher Art zu melden, die Blatchford im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung erhält.

13.2 Der Kunde verpflichtet sich:

13.2.1 alle geltenden Gesetze, Statuten und Vorschriften zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel einzuhalten, die jeweils in Kraft sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Modern Slavery Act 2015; und

13.2.2 sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen zu beteiligen, die eine Straftat nach den Abschnitten 1, 2 oder 4 des Modern Slavery Act 2015 darstellen würden, wenn eine solche Aktivität, Praxis oder ein solches Verhalten im Vereinigten Königreich durchgeführt würde.

13.3 Der Kunde ist verpflichtet, die verbindlichen Richtlinien einzuhalten.

13.4 Ein Verstoß gegen eine der Bedingungen 13.1, 13.2 oder 13.3 gilt als wesentlicher Verstoß, der nicht behoben werden kann, und als Grund für die sofortige Beendigung ausstehender Aufträge.

14.0 Allgemeine Bestimmungen

14.1 Jede Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist trennbar und unterscheidet sich von den anderen, und wenn eine Bestimmung in irgendeinem Umfang oder unter irgendwelchen Umständen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt sie in diesem Umfang oder unter diesen Umständen als nicht Teil der Allgemeinen Bedingungen. Die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit aller anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Bestimmungen wird jedoch nicht anderweitig berührt oder beeinträchtigt, da die Parteien beabsichtigen, dass jede Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar ist und bleibt.

14.2 Blatchford übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn er durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an der Fortführung seiner Geschäftstätigkeit gehindert oder verzögert wird, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft von Blatchford oder eine andere Partei beteiligt ist), Staatliche Beschränkungen, Lockdowns und damit verbundene Beschränkungen, Epidemien, Pandemien oder andere Ausbreitung einer Infektionskrankheit, Ausfall eines Versorgungsdienstes oder Transportnetzes, höhere Gewalt, Terrorakte, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern.

14.3 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht und schließt die Ausübung oder Durchsetzung dieses Rechts oder eines anderen Rechts zu irgendeinem Zeitpunkt danach aus.

14.4 Jede Partei garantiert der anderen, dass: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien darstellen, es sei denn, Blatchford und der Kunde haben einen anderen Liefervertrag, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich außer Kraft setzt;

14.5 Der Kunde garantiert Blatchford, dass: sich der Kunde bei der Aufgabe einer Bestellung und dem Abschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf Aussagen, Zusicherungen, Zusicherungen, Versprechen oder Gewährleistungen einer anderen Person verlässt, als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich festgelegt.

14.6 Der Kunde ist verpflichtet, jegliches geistige Eigentum und alle anderen vertraulichen Informationen, die dem Kunden oder seinem Vertreter von Blatchford, seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen über das Geschäft von Blatchford oder seine Produkte, die der Kunde erhalten kann, geheim und vertraulich zu behandeln.

14.7 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht, und die Gerichte von England und Wales haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben können.